Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version 2026-10-29. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der französischen Fassung gilt die französische Fassung.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen, die Zeger Sàrl, Chemin Marguerite-Weidauer 67, 2503 Biel/Bienne (nachfolgend «Kalkupros») über die Website kalkupros.ch erbringt. Der Dienst ist Fachbetrieben der Automobilbranche (Garagen, Carrosserien) mit Sitz in der Schweiz vorbehalten (nachfolgend «die Garage»). Mit der Bestellung akzeptiert die Garage diese Bedingungen; ihre eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen.
2. Art der Leistung
Kalkupros erstellt eine Schätzung der Reparaturkosten eines beschädigten Fahrzeugs (Ersatzteile, Arbeit, Lackierung), die von einem Fahrzeugexperten ausschliesslich auf Basis der von der Garage übermittelten Fotos und Angaben, ohne Besichtigung des Fahrzeugs vor Ort erstellt wird.
Kalkupros verpflichtet sich, die Leistung mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Fachmanns zu erbringen (Sorgfaltspflicht, keine Erfolgsgarantie). Kalkupros garantiert weder die Vollständigkeit der Kalkulation hinsichtlich auf den Fotos nicht sichtbarer Schäden noch deren Anerkennung durch einen Versicherer oder Dritte. Verdeckte Schäden, die bei der Demontage oder Reparatur festgestellt werden, können den Betrag verändern.
Die Kalkulation ist weder eine kontradiktorische noch eine gerichtliche Expertise und enthält keine Stellungnahme zu Haftungsfragen oder zur Versicherungsdeckung.
3. Pflichten der Garage
- scharfe, aktuelle und vollständige Fotos des betreffenden Fahrzeugs sowie korrekte Angaben (Kilometerstand, Fahrzeugidentifikation, Schadenbeschreibung) zu übermitteln;
- jeden bekannten Schaden zu melden, der auf den Fotos nicht sichtbar ist;
- sicherzustellen, dass sie berechtigt ist, Kalkupros die Daten zum Fahrzeug und zu dessen Halter zu übermitteln (siehe Ziff. 10);
- die erhaltene Kalkulation vor der Verwendung zu prüfen. Die Garage bleibt allein verantwortlich für die Offerte, die sie ihrem Kunden oder einem Versicherer abgibt, sowie für die Ausführung der Reparatur.
Ist das Dossier unvollständig oder nicht verwertbar, informiert Kalkupros die Garage; die Bearbeitungsfrist beginnt erst mit Eingang eines vollständigen Dossiers.
4. Bearbeitung der Dossiers
Kalkupros liefert die Kalkulation innert 24 Arbeitsstunden nach Eingang eines vollständigen Dossiers. Arbeitsstunden werden von Montag bis Freitag, Schweizer Zeit, gezählt; die Stunden am Samstag und Sonntag zählen nicht. Die Frist wird im Konto der Garage ab dem Versand des Dossiers angezeigt.
Fristgarantie. Wird die Kalkulation nicht bis zum Ablauf der Frist geliefert, erstattet Kalkupros der Garage den für diese Kalkulation bezahlten Preis über das verwendete Zahlungsmittel zurück, auf einfache Anfrage per E-Mail innert 30 Tagen nach der Lieferung. Die Kalkulation bleibt der Garage erhalten. Diese Rückerstattung ist der einzige Anspruch der Garage bei einer Verzögerung; jede weitere Entschädigung ist ausgeschlossen. Die Garantie gilt nicht, wenn die Verzögerung auf ein unvollständiges oder nicht verwertbares Dossier (Ziff. 3), auf eine unbeantwortete Rückfrage des Experten an die Garage oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
5. Preise und MWST
Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angezeigten Preise, in Schweizer Franken. Da Kalkupros nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, wird keine MWST erhoben; die angezeigten Preise sind Nettopreise. Wird Kalkupros mehrwertsteuerpflichtig, kommt die MWST zum gesetzlichen Satz bei Bestellungen nach diesem Datum hinzu.
6. Zahlung
Bestellungen werden online per Karte oder TWINT über den Zahlungsdienstleister Stripe bezahlt. Die Kalkulationen werden dem Konto der Garage nach Bestätigung der Zahlung gutgeschrieben.
7. Kauf der Kalkulationen
Jede Kalkulation ist ein einmaliger Kauf, der bei der Bestellung bezahlt wird. Es werden weder Abonnemente noch Verpflichtungen mit fester Dauer angeboten. Eine gekaufte Kalkulation wird dem Konto der Garage gutgeschrieben und bleibt zeitlich unbegrenzt nutzbar.
Nachtrag. Zeigen sich beim Zerlegen des Fahrzeugs weitere Schäden, kann die Garage einen Nachtrag zur gelieferten Kalkulation bestellen, zum Preis von CHF 40.– pro Nachtrag, zahlbar bei der Bestellung. Die Anzahl Nachträge ist nicht begrenzt und es gilt keine Frist. Die Garage beschreibt ihre Feststellungen und übermittelt bei Bedarf neue Fotos; der Nachtrag wird zu denselben Bedingungen, innert derselben Frist und mit derselben Garantie wie eine Kalkulation erstellt.
Die Kalkulationen sind weder auf ein anderes Konto übertragbar noch rückerstattbar, unter Vorbehalt der Fristgarantie (Ziff. 4). Stellt Kalkupros seine Tätigkeit endgültig ein, werden nicht genutzte Kalkulationen anteilig zum bezahlten Preis zurückerstattet.
8. Kein Widerrufsrecht
Da sich der Dienst an Fachbetriebe richtet, wird kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht gewährt. Eine Kalkulation gilt mit dem Absenden des Dossiers als verbraucht und kann nach Beginn der Bearbeitung nicht mehr storniert werden.
9. Haftung
Kalkupros haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Abweichungen zwischen der Kalkulation und den tatsächlichen Reparaturkosten oder die ganze oder teilweise Ablehnung durch einen Versicherer. In jedem Fall ist die Haftung von Kalkupros auf den für die betreffende Kalkulation bezahlten Preis beschränkt.
10. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Für die Daten der Kunden der Garage (Kontrollschilder, Fahrgestellnummer, Fahrzeugausweis, Fotos) ist die Garage Verantwortliche und Kalkupros Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 DSG. In dieser Eigenschaft:
- bearbeitet Kalkupros diese Daten nur zur Erstellung der bestellten Kalkulation und gemäss den Weisungen der Garage;
- verpflichtet Kalkupros alle Personen mit Zugang zu diesen Daten, namentlich die beauftragten Experten, zur Vertraulichkeit;
- trifft Kalkupros angemessene technische und organisatorische Massnahmen (kontobasierter Zugriff, verschlüsselte Speicherung, Hosting der Dossiers in der Schweiz);
- zieht Kalkupros nur die in der Datenschutzerklärung aufgeführten Unterauftragsbearbeiter bei und informiert die Garage über jede Änderung;
- löscht Kalkupros die Dossiers und Fotos spätestens 24 Monate nach Lieferung der Kalkulation oder früher auf Verlangen der Garage, vorbehältlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten;
- informiert Kalkupros die Garage unverzüglich über jede sie betreffende Verletzung der Datensicherheit und unterstützt sie bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen.
Die Bearbeitung der Daten der Garage selbst (Konto, Rechnungsstellung) ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
11. Eigentum und Verwendung der Kalkulation
Die Garage darf die Kalkulation für das betreffende Fahrzeug frei verwenden, einschliesslich der Weitergabe an ihren Kunden und an Versicherer. Kalkupros darf die Dossiers in anonymisierter Form (ohne Kontrollschild, Fahrgestellnummer oder Ausweisdokument) zur Verbesserung seiner Werkzeuge und Kalkulationsmethoden verwenden.
12. Änderung der Bedingungen
Kalkupros kann diese Bedingungen ändern. Für jede Bestellung gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Biel/Bienne.